Sicherheitshinweise:
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung).




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Andere Namen:
Eigenschaften:
Spezialbenzin 60/95 ist eine farblose Flüssigkeit welche unter Normaldruck um 60-95 °C siedet und in Wasser unlöslich ist. In organischen Lösungsmitteln wie Alkoholen (mit Ausnahme von Methanol), Ethern und Benzol ist es gut löslich. Die molare Masse beträgt 92 g/mol.
Der Stoff hat folgende Gefahrenkennzeichnungen: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar, kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein, verursacht Hautreizungen, kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen, giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Spezialbenzin 60/95 hat einen Flammpunkt bei -25°C. Der Explosionsbereich liegt zwischen 1% und 7,3%. Der Dampfdruck liegt bei 15 kPa bei 20°C. Die Selbstentzündungstemperatur beträgt 413°C.
Löslichkeit:
Wasser unlöslich
Brechungsindex:
1,384 (20 °C)
H- und P-Sätze:
H225 H315 H336 H304 H411
P210 P280 P301+310 P331 P304+340 P403+233
Toxikologische Daten:
oral: LD50 Ratte: > 2.000 mg/kg
inhalativ: LC50 Ratte: > 20 mg/
dermal: LD50 Ratte: > 2.000 mg/kg
MAK:
Summenformel:
CAS-Nummer:
64742-49-0
PubChem
Kurzbeschreibung:
farblose, leicht entzündliche
Molare Masse:
92 g/mol
Aggregatzustand:
flüssig
Schmelzpunkt:
Siedebereich:
60-95°C
Dampfdruck:
15 kPa (20 °C)
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