Sicherheitshinweise:
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung).
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Andere Namen:
Eigenschaften:
Spezialbenzin 80/110 hat einen Siedebereich zwischen 88-110°C. Die molare Masse beträgt 99g/mol. Es ist eine farblose paraffinisch riechende Flüssigkeit welche nicht in Wasser löslich ist. In organischen Lösungsmitteln wie Alkoholen (mit Ausnahme von Methanol), Ethern und Benzole ist es gut löslich.
Der Stoff hat folgende Gefahrenkennzeichnungen: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar, kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein, verursacht Hautreizungen, kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen, giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Spezialbenzin 80/110 hat einen Flammpunkt bei -12°C und einen Dampfdruck von 8,5 kPa (20°C). Der Explosionsbereich liegt zwischen 1% und 8%. Die Selbstentzündungstemperatur beträgt 367°C.
Löslichkeit:
nicht löslich in Wasser
Brechungsindex:
1,403 (20 °C)
H- und P-Sätze:
H225 H315 H336 H304 H411
P210 P280 P301+310 P331 P304+340 P303+361+353
Toxikologische Daten:
oral: LD50 Ratte: > 5000 mg/kg
inhalativ: LC50 Ratte: > 20 mg/l
dermal: LD50 Ratte: > 200 mg/kg
MAK:
Summenformel:
CAS-Nummer:
64742-49-0
PubChem
Kurzbeschreibung:
farblose, leicht entzündliche und umweltschädliche Flüssigkeit
Molare Masse:
99 g/mol
Aggregatzustand:
flüssig
Schmelzpunkt:
Siedebereich:
88-105°C
Dampfdruck:
4 kPa (0°C)
8,5 kPa (20 °C)
29 kPa (50°C)
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